Kosten der Behandlung
Grundsätzlich rechnen wir nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab. In der Regel sind alle medizinisch notwendigen Leistungen durch private Krankenversicherungen abgedeckt.
Gesetzlich Versicherte besitzen keinen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme bei der Behandlung in unserer Praxis. Aber auch Ihre Zähne sind uns wichtig, und wir stemmen uns soweit es geht gegen eine Zwei-Klassen-Zahnmedizin. Deshalb bieten wir für den Erstbesuch zwei Modelle an. Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Nicht privat versichert? Verarbreden Sie Ihren persönlichen Termin: 0421 8413094