Rahmenbedingungen und Politik
Die Situation auf dem sich verändernden Gesundheitsmarkt hat dazu geführt, daß die Kassen-Zahnmedizin seit langem lediglich wirtschaftlich, zweckmäßig, ausreichend und das Maß des notwendigen nicht überschreitend zu sein hat. Eine eigene Interpretation der Begrifflichkeiten ist dabei nicht möglich. Als Vertragsarzt muß man sich an dieser geforderten Art und Weise unterordnen, da wegen der statistischen Erfassung der erbrachten Leistungen eine Kontrolle durch die kassenzahnärztlichen Vereinigungen erfolgt. Im Falle der Zuwiderhandlung erfolgen Bußgeldbescheide.
Die Schere zwischen der üblichen Standardarbeit und dem, was gerade auch in handwerklicher Hinsicht möglich ist, klafft zunehmend weiter auseinander. Für mich war nur die Gründung einer Privatpraxis der einzige Weg, unabhängig von Zwangsvorgaben Dritter zu behandeln – so wie ich selbst behandelt werden möchte.
Unsere Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)