Wirtschaftlich oder zweckmäßig
Über die Bedeutung der einzelnen Begriffe könnte man zwar diskutieren, z.B. was wirklich wirtschaftlich ist, letztlich sind die Details im vertragszahnärztlichen Regelwerk verankert. Der Vertragsarzt ist also an bestimmte Vorgaben gebunden. Das bedeutet beispielsweise, daß Zähne in bestimmten Situationen als nicht erhaltungswürdig gelten, eine Behandlung, auch wenn diese erfolgreich war, einen Regelverstoß darstellt und der Zahnarzt durch Honorarrückforderung seitens der Kassen bedroht ist. Fast alle zahnerhaltenden Maßnahmen sind zudem zum Kassenfestpreis durchzuführen.
Eine betriebswirtschaftliche Kalkulation entsprechend des zeitlichen und strukturellen Aufwandes ist nicht möglich. Ergänzende Eigenzuzahlungen durch den Patienten sind nur in bestimmten Teilbereichen zugelassen. Im Bereich der Zahnerhaltung sind dies nur ganz wenige. Der Zahnarzt wird dadurch genötigt, das Zeitangebot für eine Arbeit dem Honorar anzupassen. Die Folge ist, daß die Güte der Arbeit im Durchschnitt nicht so ist, wie sie sein könnte. Potentiale, die Materialien und Techniken böten, werden meistens nicht ausgeschöpft. Die Motivation, Zähne zu ersetzen ist deshalb stärker, als die Motivation Zähne zu erhalten.